Personalrat ohne Vorsitzenden?

  • Hallo zusammen,
    wir haben im Personalrat die Situation, dass niemand den Vorsitz übernehmen möchte.
    Was passiert, wenn sich niemand bereit erklärt? Wie lange kann ein Personalrat ohne Vorsitzenden bestehen?
    Dank und Gruß

  • Personalvertretungsrecht ist Landesrecht. Daher müsste man zunächst mal wissen, wo die Geschichte spielt. Dann wie sich der Personalrat zusammensetzt und zwar Anzahl und Herkunft der Sitze....

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Nach meinem Niedersächsischen PersVG-Kommentar wird der Personalrat erst mit der Wahl der für die Geschäftsführung und Vetretung notwendigen Organe arbeitsfähig. Vorher kann er nicht tätig werden, da er kein handlungsfähiges Organ hat. Ob es reicht,wenn nur ein oder mehrere Stellvertretende Vorsitzende gewählt werden, wage ich zu bezweifeln.

  • Es beginnt doch damit, dass keine Personalratssitzungen einberufen werden können (abgesehen von der ersten, die beruft ja noch der Wahlvorstand ein). Der Personalrat besteht zwar. Er ist aber nicht arbeitsfähig. Ich nehme an, wenn niemand den Vorsitz übernehmen will (und man als Konsequenz nicht die Auflösung des PR beschließt) dauert das Übel bis zum nächsten Wahltermin an.

  • Ja, es gibt dann niemanden, der befugt ist PR-Sitzungen einzuberufen, vor allem aber gibt es niemanden, der den PR vertritt, keinen Ansprechpartner für die Dienststelle und niemanden der die Beschlüsse gegenüber der Dienststelle bekanntgeben darf, ganz zu Schweigen von der Vertretung des PR vor dem Verwaltungsgericht.
    Also wählt oder löst euch auf.

  • Also wählt oder löst euch auf.

    Dem schließe ich mich an.

    Woran liegt es denn, dass keiner den Vorsitzenden "machen" will? Im Grunde ist der/die Vorsitzende doch nur der "Mund" des Personalrats. Das "Hirn" besteht aus dem ganzen Gremium, verantwortlich sind also alle. Was ist so unerträglich daran, sich da den Hut aufzusetzen?

  • Naja, mit dem Hut ist ne Menge Arbeit verbunden. Ob ich mich dann allerdings zur Wahl gestellt hätte ?

  • Bei unserem Amtsgericht ist es üblich, dass immer der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt, den Vorsitzenden / die Vorsitzende des Personalrates ist. Der Bewerber mit den nächsten Stimmen ist dann der Vertreter.

  • Der- oder diejenige stellt sich aber offenbar nicht zur Wahl...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Frage, in welchem BL das spielt, ist auch noch offen!

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • (Nur nebenbei: Ist auch kein Vorstand (=beide Gruppensprecher) gewählt worden?)

    Sollte dieser Personalrat nicht den Anstand haben, nach dieser Verweigerung der Befolgung gesetzlicher Vorschriften von selbst zurückzutreten, könnte er u. a. vom Wahlvolk (genauer 1/4) aus dem Amt geklagt werden. Jedenfalls in Brandenburg.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Diese Regelung gibt es auch in Niedersachsen (§ 24 NPersVG), antragberechtigt ist auch die Dienststelle, wohl auch in allen Bundesländern außer Nordrhein-Wetfalen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!