Hallo,
macht Ihr nach neuem Recht auch eine Wertfestsetzung nach § 79 GnotKG in einer Nachlasspflegschaftssache?
Wenn in einem solchen Verfahren ja Erben bekannt sind/werden, macht so eine Festsetzung ja eventuell Sinn.
Meist ist das aber nicht der Fall, sodass der Wertfestsetzungsbeschluss nur dem Nachlasspfleger bekannt gegeben würde. Und die Nachlasspfleger werden sicherlich keine Beschwerde gegen die Wertfestsetzung einlegen...