Wertfestsetzung Nachlasspflegschaft

  • Hallo,
    macht Ihr nach neuem Recht auch eine Wertfestsetzung nach § 79 GnotKG in einer Nachlasspflegschaftssache?

    Wenn in einem solchen Verfahren ja Erben bekannt sind/werden, macht so eine Festsetzung ja eventuell Sinn.

    Meist ist das aber nicht der Fall, sodass der Wertfestsetzungsbeschluss nur dem Nachlasspfleger bekannt gegeben würde. Und die Nachlasspfleger werden sicherlich keine Beschwerde gegen die Wertfestsetzung einlegen...

  • Wenn die Existenz des Wertfestsetzungsbeschlusses von seiner Sinnhaftigkeit abhinge, gäbe es diesen gar nicht. Ich mache in solchen Fällen einen Wertsetzungsbeschluss "nur für die Akte", ich gebe ihn also niemandem bekannt.

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