Tätigkeit Rpfl beim Sozial- und Arbeitsgericht

  • Hallo ihr Lieben :)

    Zur Zeit beschäftige ich mich ein wenig damit, von der StA zum Sozialgericht bzw. Arbeitsgericht zu wechseln. Da das Internet allerdings eher wenig zu dem Tätigkeitsbereich des Rechtspflegers beim Sozialgericht bzw. Arbeitsgericht hergibt, würde ich diese Frage gerne an euch stellen.

    Ich habe nun schon viel darüber gehört, dass man als Rechtspfleger beim Sozialgericht ausschließlich Kostenfestsetzung macht. Ist das so richtig oder gibt es noch andere Tätigkeitsbereiche?:confused:

    Über einige Infos zur Tätigkeit des Rechtspflegers beim Sozial- und Arebitsgericht würde ich mich sehr freuen..


    Vielen Dank im Voraus!:D

  • Arbeitsgericht ist ein Zivilpensum: PKH und Kostenfestsetzung, dazu Rechtsantragstelle. Je nach Gericht auch noch Verwaltung.

  • Am Sozialgericht werden PKH und Kosten gemacht und bei uns machen auch fast alle vom gehobenen Dienst etwas in der Verwaltung. Inzwischen wird die RAST bei uns ausschließlich duch den mittleren Dienst abgedeckt. Wir springen nur in Notfällen mal ein.
    Der Unterschied zwischen Arbeits- und Sozialgericht dürfte sein, dass am Arbeitsgericht mit Festgebühren nach Streitwert gearbeitet wird und am Sozialgericht mit Rahmengebühren.
    Ein weiterer Unterschied ist, dass du am Arbeitsgericht weiterhin Rechtspfleger bist, am Sozialgericht aber nicht mehr.

  • Und was wird in der Rechtsantragstelle genau aufgenommen? Klageerhebung, Rechtsmittel, etc?


    Ich hatte immer nur Klageerhebungen. Aber weil am SG Amtsermittlung ist, braucht es da keine große Begründung. Wie gesagt, hier machen das die Geschäftsstellen.

    Und Mahnverfahren? Ich dachte, dafür ist das zentrale Mahngericht zuständig:gruebel:


    Mahnverfahren gibt es hier nicht.

  • Und was ist man dann beim Sozialgericht?


    Siehe #6
    Konkret: PKH-Vorprüfung, PKH-Festsetzung, PKH-Auszahlung, Sollstellungen, Kostenfestsetzungen.... und bei uns auch noch die normale Geschäftsstellentätigkeit wie unsere Aktenverwaltung, Post zusortieren, Fristen ziehen..., das ist aber an anderen SG`s nicht üblich.

  • Und Mahnverfahren? Ich dachte, dafür ist das zentrale Mahngericht zuständig:gruebel:

    § 46a Abs. 2 ArbGG - zuständig sind die Arbeitsgerichte (die zentralen Mahngerichte sind dafür nicht zuständig)


    O.k., das weiß ich nicht. Am ArbG kenne ich mich nicht aus.

  • Na, die paar Mahnverfahren sind albern, nicht mal eins pro Tag.

    Und aufgenommen werden fast immer Klagen.

  • Und was ist man dann beim Sozialgericht?

    In erster Linie ist man Urkundsbeamter der Geschäftsstelle im Sinne von § 4 SGG (siehe z. B. auch §§ 73a Abs. 4-6, 197 Abs. 1 SGG, §§ 11 Abs. 3 und 55 Abs. 1 RVG). Manchmal ist man auch Geschäftsleiter oder Bezirksrevisor oder einfach nur Verwaltungsbeamter (z. B. in JVEG-Sachen) oder auch Hilfsbeamter der Richter (z. B. im Rahmen der traditionellen PKH-Vorprüfung). Niemals jedoch ist man Rechtspfleger im Sinne des RPflG.

  • Mahnverfahren gibt es hier nicht.

    In der Tat findet man im GVP des ArbG Elbflorenz dazu nichts...


    Beldel arbeitet aber doch beim Sozialgericht. :gruebel:


    Das stimmt, aber ich hatte weiter oben auf beide Gerichte bezogen geschrieben, dass es keine Mahnverfahren da gibt. Beim SG weiß ich es, beim ArbG hatte ich es geglaubt. Den GVP von dort hatte ich vor einiger Zeit mal grob gelesen. Wenn mir da was aufgefallen wäre, hätte ich es mir bestimmt gemerkt. Deshalb passt das Schreiben von oben schon. :)

  • Ich bin direkt nach dem Studium am SG gelandet, daher haber ich - mit Ausnahme der Praxiszeiten - keine eigenen guten Vergleichsmöglichkeiten.

    Rechtspfleger bleibst du ja schon (zumindest wurde mir die entsprechende Urkunde nicht wieder abgenommen :)). Aber es stimmt schon. Wir nehme hier keine im RPflG geregelten Aufgaben wahr und laufen unter der Bezeichnung UdG. Die Grenzen zwischen dem (ehemals) mittleren und dem (ehemals) gehobenen Dienst sind je nach Bundesland mal mehr mal weniger verwischt.

    Das Tätigkeitsfeld ist auch sicher nicht so abwechslungsreich wie bei einem AG. Die wichtigen Bereiche wurden ja bereits genannt. Zur Kostenfestsetzung ist aber noch ergänzend zu sagen, dass diese hier doch deutlich anders abläuft als beispielsweise in der Zivilabteilung. Grundsätzlich entstehen hier Betragsrahmengebühren, wir arbeiten also ohne Streitwert. Daneben sind die Aufwendungen der beklagten Behörden grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Daher gibt es auch so gut wie nie ein Kostenausgleichsverfahren.

    In der Rechtsantragstelle werden im Wesentlichen Klagen, Eilanträge und Protokolle aufgenommen. Bei Klagen hat man regelmäßig den Vorteil, dass zuvor bereits ein Widerspruchsverfahren gelaufen ist und dass man dem Widerspruchsbescheid der beklagten Behörde viele Informationen entnehmen kann. Wie beldel gesagt hat gilt hier zwar der Amtsermittlungsgrundsatz. In ER-Verfahren müssen allerdings auch hier ein Anordnungsgrund und ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht werden. Da hat man - gerade im AS-Bereich (AS = Grundsicherung für Arbeitsuchende = "Hartz IV") doch auch mal etwas mehr zu schreiben. Ich persönlich empfinde auch als angenehm, dass wir hier in der Rechtsantragstelle nicht für Beratungshilfe zuständig sind. Wir sind also nicht der Buh-Mann, der allen rechtswidrig die Scheine vorenthält (Ironie, is klar, ne?).

    Verwaltungstätigkeiten usw. können auch zum Aufgabengebiet gehören. Seit neustem auch die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen bei PKH (entsprechende Übertragung durch den Richter vorausgesetzt) und die Änderung von Zahlungsbestimmungen usw.

    Ich bin jetzt seit über 7 Jahren beim SG und fühle mich insgesamt sehr wohl.

  • Vielen Dank für die informativen Antworten, nun bin ich schon etwas schlauer :)

    Mal sehen, was aus meinem Versetzungsantrag so wird...

    Ich habe nun auch schon ab und zu mal gehört, dass Rechtspfleger auch bei den Verwaltungs- bzw. Finanzgerichten tätig sind. Wie gestaltet sich der Aufgabenbereich denn dort?

    Genießt man bei den Fachgerichtsbarkeiten überhaupt noch seine sachliche Unabhängigkeit?

    Und hat jemand Erfahrung damit, als Rechtspfleger z.B. bei einer Kommune beschäftigt zu sein? Ich versuche im Moment in alle Richtungen zu schauen, was die Beschäftigungsmöglichkeiten für Rechtspfleger angeht :)
    Ich weiß zwar, dass einige Kommunen Rechtspfleger beschäftigen (z.B. im Bereich Zwangsversteigerungen), allerdings habe ich noch nie eine Stellenausschreibung für solche Stellen gefunden...

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