Hallo,
ein Schuldner hat selbst gekündigt. Das Arbeitsamt hat ihm eine Sperrzeit von 3 Monaten verpasst. Diese Sperrzeit wird jetzt aufgehoben, weil er nachweisen konnte, dass die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen erfolgte. Das Arbeitsamt wird jetzt eine Auszahlung für 3 Monate rückwirkend vornehmen.
Der Schuldner befindet sich im gerichtlichen Insolvenzverfahren. Bisher hat der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil des Gehaltes an den INsolvenzverwalter überwiesen.
Meine Fragen:
1. Kann beim Inso-Gericht ein Antrag gestellt werden, dass das nachgezahlte Arbeitslosengeld beim Schuldner verbleibt? Die Bank würde ja sofort den über den Freibetrag hinausgehenden Betrag an den Verwalter auszahlen.
2. Führt das Arbeitsamt den pfändbaren Anteil des Arbeitslosengeld I ab, falls es einen solchen geben sollte?
Danke vorab
Liane