Ich bin mir nicht sicher darüber, inwieweit Abrisskosten den Verkehrswert eines Grst. mindern.
Die Betreuerin will verkaufen, Grst.-Wert wär 18.000 EUR, das Gebäude müsse jedoch abgerissen werden, habe keinen Wert und der Abriss kostet 16.000 EUR.
Somit soll nun nur für 2.000 EUR alles verkauft werden.
Müsste nicht doch der Grundstückswert als Kaufpreis (wenigstens annähernd) fließen?
Wie seht ihr denn das?
Vielen Dank schon mal