Prüfung der Wirksamkeit der Ausschlagung bei Einrichtung einer Nachlasspflegschaft

  • Der Fall scheint überschuldet zu sein und offenbar haben sich manche gerichtliche Stellen etwas merkwürdig verhalten....aber egal, mach dir doch nicht so nen Kopf! Bestelle doch einfach ne Nachlasspflegschaft, lass den den NL abwickeln und gut. Unbekannt ist ein Erbe auch dann, wenn das Gericht (noch) aufwendig ermitteln muss...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

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