Ein Schuldner hat den Antrag auf Festsetzung des monatlichen pfändbaren Betrages, seiner freigegebenen selbständigen Tätigkeit, gestellt. Der Verwalter vertritt die Meinung das Gericht müsse diese Beträge bzw. das fiktive Gesamteinkommen festlegen.
MüKo § 295 Rn 110 geht davon aus, dass das Insolvenzgericht die Kompetenz für die Festlegung des fiktiven Gesamteinkommens hat. Andere Kommentare wie ich auch sehen dies anders. Weder das Insolvenz noch der Verwalter ist m.E. befugt, rechtsverbindlich das fiktive Gesamteinkommen oder die zu zahlenden ("pfändbaren") Beträge festzulegen.
Ich tendiere dazu, diese Entscheidung den Gläubiger (Gläubigerversammlung) zu überlassen.
Wie seht ihr das? Hatte schon mal jemand von euch so einen Antrag und wie wurde vorgegangen?