schriftlicher Antrag ohne Formular und Nachweise am letzten Tag der Frist § 6 BerHG

  • Hallo,
    Wenn ich einen Beratungshilfeschein erteilt habe und dabei übersehen habe, dass die Frist nicht eingehalten war, darf ich dann nachträglich die Beratungshilfe aufheben?
    Aufgrund des hier eingangs besprochenen Problems, dass zwar das Anschreiben des RA's ohne Antrag in der Frist war, aber der formgerechte Antrag ein Tag zu spät, hängt es an einem Tag.

    That Guy: "We are more like Germany, ambitious and misunderstood!"
    Amy: "Look, everyone wants to be like Germany."

  • Hallo,
    Wenn ich einen Beratungshilfeschein erteilt habe und dabei übersehen habe, dass die Frist nicht eingehalten war, darf ich dann nachträglich die Beratungshilfe aufheben?
    Aufgrund des hier eingangs besprochenen Problems, dass zwar das Anschreiben des RA's ohne Antrag in der Frist war, aber der formgerechte Antrag ein Tag zu spät, hängt es an einem Tag.


    Also §6a Abs. 1 BerHG sagt folgendes:

    " Das Gericht kann die Bewilligung von Amts wegen aufheben, wenn die Voraussetzungen für die Beratungshilfe zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht vorgelegen haben und seit der Bewilligung nicht mehr als ein Jahr vergangen ist."

    Ich halte eine Aufhebung für möglich, die Frist war abgelaufen, daher wäre nicht zu bewilligen gewesen (formloser Antrag genügt zur Fristwahrung nicht, da gibt es Rechtsprechung zu). Dem könnte man allenfalls Treu und Glauben (o.ä) entgegensetzen, da es ja dein Versehen war. Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts entfällt nur unter Voraussetzung von § 8a Abs.1 Nr. 1 BerHG (darüber kann man hier sicher streiten). Regress beim Antragsteller kannst du nur unter Voraussetzung von § 8a Abs. 3 BerHG nehmen (also hier nicht). Von daher bin ich mir nicht sicher, ob die Aufhebung einen Nutzen hat.

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