Guten Morgen,
ich stehe auf dem Schlauch...
Dem Schuldner wurde die Stundung der Verfahrenskosten widerrufen. Nur wurde dies irrtümlich bei Anberaumung des Schlusstermins übersehen, dieser also „ganz normal“ anberaumt und ein Vergütungsbeschluss wurde auch erlassen – Zahlung der Verwaltervergütung erfolgte aus der Landeskasse („wegen der Stundungsbewilligung“ – die ja aber tatsächlich ja gar nicht mehr vorhanden war).
Nun bekomme ich die Akte zur Durchführung des Schlusstermins und habe eben dieses Problem. Mein erster Gedanke war: Schlusstermin durch Beschluss aufheben und gleichzeitig Vorschuss auf die Verfahrenskosten (inkl. Verwaltervergütung)anfordern mit Hinweis, dass sonst nach § 207 InsO –ohne RSB- einzustellen ist.
Führt mein rechtskräftiger Vergütungsbeschluss jetzt aber dazu, dass ich die Verwalterkosten nicht mit als Vorschuss erhaben darf? Diese sind ja nun („unrechtmäßig“) bereits ausgeglichen