Stundungswiderruf übersehen

  • Guten Morgen,

    ich stehe auf dem Schlauch...
    Dem Schuldner wurde die Stundung der Verfahrenskosten widerrufen. Nur wurde dies irrtümlich bei Anberaumung des Schlusstermins übersehen, dieser also „ganz normal“ anberaumt und ein Vergütungsbeschluss wurde auch erlassen – Zahlung der Verwaltervergütung erfolgte aus der Landeskasse („wegen der Stundungsbewilligung“ – die ja aber tatsächlich ja gar nicht mehr vorhanden war).
    Nun bekomme ich die Akte zur Durchführung des Schlusstermins und habe eben dieses Problem. Mein erster Gedanke war: Schlusstermin durch Beschluss aufheben und gleichzeitig Vorschuss auf die Verfahrenskosten (inkl. Verwaltervergütung)anfordern mit Hinweis, dass sonst nach § 207 InsO –ohne RSB- einzustellen ist.
    Führt mein rechtskräftiger Vergütungsbeschluss jetzt aber dazu, dass ich die Verwalterkosten nicht mit als Vorschuss erhaben darf? Diese sind ja nun („unrechtmäßig“) bereits ausgeglichen :gruebel:

  • Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
    Der eigentliche Termin war in der vorigen Woche - vorgelegt wurde mir die Akte heute.
    Nun fällt das auf und ich würde den jetzt aufheben und erstmal nen Vorschuss anfordern.
    Ich hatte nur überlegt ob es Probleme mit § 207 InsO geben kann, weil die Verwaltervergütung ja bereits gezahlt ist...
    Sonst ist der Weg ja andersrum. Wir sagen soundsoviel Kosten sind noch offen, dann zahlt der Schuldner nicht und ich bin bei § 207 InsO. Und erst damit zahle ich den Verwalter aus der Landeskasse.
    Wenn der Schuldner jetzt sagt, dass der Verwalter ja schon vergütet wurde, halte ich ihm also entgegen dass die Staatskasse nur subsidiär gezahlt hat?

  • Hihi, das tröstet mich ;)
    Und ich habe den Schlusstermin ja noch gar nicht durchgeführt. RSB-Ankündigung ist also noch nicht erfolgt. Allerdings ist das auch nicht mein Verdienst, sondern meine Geschäftsstelle hat aufgepasst :daumenrau
    Dann fordere ich jetzt mal einen Vorschuss an - Danke für Deine Hilfe!

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