Hallo,
es geht um die Einigungsgebühr bei Beratungshilfe. Wann fällt diese an?
Es wird ein Vertrag über eine Einigung vorgelegt. Soweit in Ordnung.
Es ist aber auch eine Ratenzahlung vereinbahrt worden.
1. Ist die beantragte Einigungsgebühr mit der Einigung fällig oder erst später, wenn auch tatsächlich die Raten alle vollständig angezahlt sind?
2. Ist bereits jetzt die Geschäftsgebühr zu zahlen und später die Einigungsgebühr?
Danke für Mitdenken!:)