Hallo allerseits,
in Inkassounternehmen aus den süddeutschen Raum macht nach Titulierung eine 1,5-fache Gebühr geltend, da die Kosten auch eine Langzeitüberwachung mitabdecken sollen . Den Ansatz der Gebühr begründen sie u.a. mit der entsprechenden Kalkulation aufgrund freier unternehmerischer Entscheidung.
Das dürfte m.E. doch so nicht ganz richtig sein. Maximal dürfte es doch das geben, was auch der Anwalt kriegt. Gebühren für die Überwachung etc. sind doch durch Gebühren nach RVG-VV 3309 abgedeckt oder hab ich da was nicht mitbekommenß