Hallo Mitstreiter,
ich habe mal wieder ein Problem und benötige Hilfe im IPR.
Ich habe einen deutschen Erblasser. Die Erben der I. Ordnung haben die Erbschaft ausgeschlagen. Sie haben weiter mitgeteilt, dass der Erblasser Geschwister in Polen hatte. Die Anschriften liegen mir auch vollständig vor.
Bevor ich diese nunmehr benachrichtige, möchte ich gerne wissen, kann ich die Ausschlagungserklärung vor dem Rayongericht anerkennen? Wie sehen hier die Formvorschriften aus?
Außerdem interessiert mich, ob und wie ggf. eine familiengerichtliche Genehmigung für polnische minderjährige Kinder zu erteilen ist oder nicht. Bisher konnte ich nur in Erfahrung bringen, dass bei Ausschlagungen in Polen für minderjährige Kinder eine Genehmigung des Rayongericht vorgelegt werden muss (stand in einem Flyer der Botschaft).
Vielen, vielen Dank