Hallo,
kann man einen Pfüb dahingehend erweitern, dass ein Antrag nach §§ 850 d, 850 f Abs. 2 ZPO gestellt wird?
Mit Pfüb vom 08.01.14 wurde das Konto des Schu gepfändet. Ich vollstrecke wegen einer Unterhaltsforderung und möchte gern in den Vorrechtsbereich § 850 d ZPO pfänden. Kann ich den Antrag jetzt noch nachträglich stellen?
Danke vorab
Liane