Ein Notariat -Nachlassgericht- in Baden-Württemberg. Es besteht umfassende Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Die Betreuerin ist Berufsbetreuerin.
Die Betreute ist eigenmächtig aus ihrer Mietwohnung ausgezogen und hat den Mietvertrag gekündigt. Sie gibt an, sich in der Wohnung nicht mehr wohlzufühlen. Ausserdem sei Sie dort mehrfach vergewaltigt worden. Das Schreiben der Betreuten ist allerdings mehr als wirr, so dass der Wahrheitsgehalt vorsichtig zu bewerten ist. Sie hat eine Mietwohnung in einem anderen Busndesland angemietet und ist dorthin gezogen.
Nachdem der neue Vermieter von der Betreuerin über alles unterrichtet wurde, besteht er auf die Aufhebung des Mietvertrags und Auszug der Betreuten, was die Betreute nicht möchte.
Die Betreuerin stellt einen Antrag auf betreuungsgerichtliche Genemigung zur Kündigung des früheren Mietvertrags, obwohl sie mit dem Umzug der Betreuten nicht einverstanden war und ist.
M.E. muss die Betreuerin im Rahmen des Aufenthaltbestimmungsrechts dafür sorgen, dass die Betreute in Ihre alte Wohnung zurückkehrt und dem früheren Vermieter die Unwirksamkeit der Kündigung anzeigen.
1) Wie seht Ihr das?
Die Betreute beantragt in ihrem vorgenannten (wirren) Schreiben die Aufhebung der Betreuung bzw. die Entlassung der Betreuerin. Hier frage ich mich, ob ich auf dieses Schreiben überhaupt (förmlich) reagieren muss.
2) Was denkt Ihr?
Generell stellt sich die Frage (je nach Beantwortung der ersten Frage) ob das Verfahren nicht sofort (nach erfolgten Anhörungen) abgegeben werden kann oder ob erst noch über die vorliegenden Anträge entschieden werden muss.
3) Wie denkt Ihr hierüber?