Zwangsvollstreckung trotz Insolvenz?

  • Hallo,
    ich möchte aus einem Versäumnisurteil vollstrecken, welches im Oktober 2013 ergangen ist.
    Die Forderung, auf welcher das Urteil basiert, ist im Juli 2013 entstanden.
    Nun habe ich erfahren, dass der Schuldner bereits im Juni 2013 Insolvenz angemeldet hat.
    Also: Forderung ist VOR Insolvenzanmeldung entstanden, Urteil ist NACH Insolvenzeröffnung ergangen.
    Kann ich nun aus dem Urteil vollstrecken?

    Danke für Eure Antworten!
    Viele Grüße Simone

  • § 38 InsO stellt auf die Eröffnung ab. Ist die Forderung vor oder nach Eröffnung entstanden?

  • Die Forderung ist im Juli 2013 entstanden.
    Insolvenzantrag war im März 2013.
    Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet im Juni 2013.

  • Dann gilt #2, wenn nicht zugleich § 90 InsO greifen sollte.

    Was aber Deine Aussage

    Forderung ist VOR Insolvenzanmeldung entstanden, Urteil ist NACH Insolvenzeröffnung ergangen.


    bedeuten sollte, erschließt sich nicht. Nach Deiner Sachverhaltsangabe ist die Forderung doch auch NACH der von Dir so bezeichneten "Insolvenzanmeldung" entstanden und nicht davor.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Genau, Silberkotelett:
    Ich hatte mich im ursprünglichen Beitrag verschrieben.
    Daher hatte ich es zuletzt dann nochmals klargestellt.
    Die Forderung ist NACH Insolvenzantrag und NACH Verfahrenseröffnung entstanden.

    Danke für die Antworten!

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