Hallo,
ich möchte aus einem Versäumnisurteil vollstrecken, welches im Oktober 2013 ergangen ist.
Die Forderung, auf welcher das Urteil basiert, ist im Juli 2013 entstanden.
Nun habe ich erfahren, dass der Schuldner bereits im Juni 2013 Insolvenz angemeldet hat.
Also: Forderung ist VOR Insolvenzanmeldung entstanden, Urteil ist NACH Insolvenzeröffnung ergangen.
Kann ich nun aus dem Urteil vollstrecken?
Danke für Eure Antworten!
Viele Grüße Simone