Hallo,
ich brauche dringend Eure Hilfe. Ich habe in einer Nachlasssache einen KFB erlassen. Nun wurde gegen die Hauptsacheentscheidung des Nachlassrichters und gleichzeitig auch gegen meinen KFB Beschwerde eingelegt mit dem Antrag nach § 570 Abs. 2 ZPO.
Begründet wird die Beschwerde damit, dass wenn die Kostengrundentscheidung abgeändert wird auch der KFB falsch sein wird. Den Gegner habe ich angehört. Er sieht keine Notwendigkeit der Aussetzung der Vollstreckung, da Vollstreckungen im Hinblick auf das laufende Beschwerdeverfahren in seinem Risikobereich liegen.
Ich hab nun ein völliges Brett vor dem Kopf und weiß nicht was ich machen soll. Es handelt sich um meinen ersten KFB, da ich auf dem Nachlassgericht mit KFBs nicht so viel am Hut habe. Muss ich die Vollstreckung wirklich aussetzen und wenn nein (also wenn ich einen Nichtabhilfebeschluss mache muss), um was für ein Rechtsmittel handelt es sich? Erinnerung oder sofortige Beschwerde? Ist der Beschwerdewert erreicht??
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Farfalle