Hallo,
ist ein güterichterliches Verfahren (§ 278 Abs.5 ZPO) von einer im Ausgangsverfahren erfolgten PKH-Bewilligung umfasst? Konkret geht es mir um die Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts. In §§ 16,17 RVG und in den Kommentierungen - gerade auch zur ZPO - finde ich hier kaum begründete Aussagen.
Gruß,
Garfield