In meiner Akte ist in Abteilung III Nr. 1 eine GS in Höhe von 350.000 € eingetragen worden.
Hiervon wurden zunächst 50.000 € und später 100.000 € abgetreten. Auch Teilbriefe wurden diesbezüglich gebildet.
Nun habe ich Bewilligungen der Gläubiger zur Löschung des Rechts Abt. III Nr. 1, Nr. 1 a und Nr. 1 b vorliegen.
Ein Antrag (im KV enthalten und somit § 27 GBO +) des Eigentümers liegt mir allerdings nur bezüglich des Rechts Abteilung III Nr. 1 vor.
Ich würde diesbezüglich noch den Antrag/Zustimmung zur Löschung der Rechte Abt. III Nr. 1 a und III Nr. 1 b anfordern oder sehe ich das falsch?
M. E. müsste ich auch für die Löschung jedes der drei Rechte eine Gebühr nach Nr. 14140 nehmen und somit 1 x nach 150.000 €, 1 x nach 50.000 € und 1 x nach 100.000 € und nicht nur einmal nach 350.000 € oder liege ich da falsch?