Im IK-Verfahren soll ein Grundstück für 50.000,- EUR verkauft werden. Erlös geht, bis auf eine Massekostenbeteiligung von 1.500,- EUR, an den Grundpfandgläubiger.
Wenn ich mich recht erinnere, sind die 50.000,- EUR für die Insolvenzmasse einkommensteuerpflichtig, so dass eine ordentliche Masseforderung entstehen wird, die u.U. sogar höher ist, als die eingezogene Massekostenbeteiligung. Wie kann man sich dagegen schützen? Wenn ich mich recht erinnere, können doch die Darlehenszinsen (teilweise?) als Ausgaben geltend gemacht werden