So etwas kann nur jemand schreiben, der keine Ahnung davon hat
1. wie interessengerechte Vergleiche zustande kommen und
2. was an einem Erbrechtsfall noch so alles dran hängt.Der Erbschein ist in der Regel nicht die Lösung der Probleme.
Mag ja alles sein. Aber wenn es kein wirksames Testament gibt, und nur einen gesetzlichen Alleinerben (und das heißt: es gibt keine Pflichtteilsberechtigten (!)), dann weiß ich nicht, worüber man sich noch vergleichen soll. Es ist Gesamtrechtsnachfolge auf den Alleinerben eingetreten, und insbesondere das FA wird das auch unverrückbar so sehen, auch wenn es alle für "interessengerecht" halten, den Erwerb auf möglichst viele Schultern (und Freibeträge ;)) zu verteilen.
Wie gesagt: Hätte man halt sich vorher einigen müssen, dann wäre alles unter der Decke geblieben. Jetzt kommen allenfalls noch Zuwendungen des Alleinerben an die "Testamentserben" in Betracht.