Titelumschreibung Zahlungsbefehl aus 1977 - Urschrift verschwunden

  • Hallo ich muss mal wieder eine Frage stellen!!! :-))

    Haben hier nen ganz blöden Fall.
    Antrag auf Titelumschreibung (RNF) eines Zahlungsbefehls aus 1977.

    Da die Mahnakte jedoch noch 1977 an ein anderes Gericht abgegeben wurde und dort leider nicht mehr auffindbar ist, ist nun die Urschrift des Zahlungsbefehls verschwunden.
    Grundsätzlich ist die Erteilung einer RNF-Klausel jedoch dort zu vermerken.

    Kann jetzt also überhaupt eine Titelumschreibung erfolgen??
    Würdet ihr die Akte bzw. den Zahlungsbefehl wiederherstellen und wenn ja, was muss man da beachten???

    Danke!!!!!!

  • Käme denn hier ein Verfahren zur Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung nach § 794 ZPO in Betracht?

    Die vollstreckbare Ausfertigung wurde offenbar vorgelegt, jedenfalls steht im SV hierzu nichts. Verschwunden ist die Urschrift des Zahlungsbefehls.

    Da der Titel höchstwahrscheinlich aufgrund der Aufbewahrungsbestimmungen nach Ablauf von 30 Jahren vernichtet wurde, ist es auch nachvollziehbar, dass die Urschrift nicht mehr vorhanden ist. Das hindert aber nicht an der Erteilung der RNF-Klausel.
    Beglaubigte Abschrift der vollstreckbaren Ausfertigung z.d.A. nehmen, da den Vermerk über die Erteilung der Klausel draufpappen und fertig, würd ich vorschlagen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Versteh leider grad gar nicht , wie Du zu einer Zuständigkeit kommst , wenn die Mahnakte samt Zahlungsbefehl damals an ein anderes Gericht abgegeben wurde.:confused:

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