Hallo ich muss mal wieder eine Frage stellen!!! :-))
Haben hier nen ganz blöden Fall.
Antrag auf Titelumschreibung (RNF) eines Zahlungsbefehls aus 1977.
Da die Mahnakte jedoch noch 1977 an ein anderes Gericht abgegeben wurde und dort leider nicht mehr auffindbar ist, ist nun die Urschrift des Zahlungsbefehls verschwunden.
Grundsätzlich ist die Erteilung einer RNF-Klausel jedoch dort zu vermerken.
Kann jetzt also überhaupt eine Titelumschreibung erfolgen??
Würdet ihr die Akte bzw. den Zahlungsbefehl wiederherstellen und wenn ja, was muss man da beachten???
Danke!!!!!!