Hallo zusammen.
Ich versuche gerade, eine Anhörung in einem vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren nach Luxemburg zuzustellen.
Der dortige Gerichtsvollzieher verlangt eine Anzahl gemäß Artikel 11 Absatz 2 in Höhe von 138,00 EUR.
Aus Zustellungen in die USA kenn ich die Pauschalgebühr für die Process Forwarding in Höhe von 95,00 EUR. Die Höhe der angeforderten "Anzahlung" erscheint mir daher sehr hoch, zumal ich noch nie mit einer Vorschussanforderung im Rahmen einer Zustellung in der EG zu tun hatte.
Hattet ihr den Fall auch schon?
Und (getrennte Aktenführung): Ist die Anweisung aus der Verfahrensakte oder (wie z.B. eben bei Zustellungen in die USA) aus der "Auslandsakte" zu veranlassen?