Hallo zusammen,
gemäß § 8 Abs. 2 TV ATZ verlängert sich die Arbeitsphase um die Hälfte des den Entgeltfortzahlungszeitraum übersteigenden Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit, wenn der Arbeitnehmer, der die Altersteilzeitarbeit im Blockmodell ableistet, während der Arbeitsphase über den Zeitraum der Entgeltfortzahlung hinaus arbeitsunfähig erkrankt ist. In dem gleichen Umfang verkürzt sich die Freistellungsphase.
- Hat eine Wiedereingliederung während der AU Auswirkungen auf die Verlängerung oder ist die Wiedereingliederung genauso wie die „normale“ AU zu behandeln?
- meine Berechnung: Ende Entgeltfortzahlung = 18.1.2014; Ende AU = 30.5.2014 = 132 Tage, davon die ½ = 66 Tage
- Form der Mitteilung? (Schreiben mit EB, Belehrung etc.)
Danke und beste Grüße
A&R