Hallo in die Runde,
hier solll ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Im Disziplinargestz steht, dass dies durch den Dienstvorgesetzten zu erfolgen hat. Ist das immer der Behördenleiter oder kann das auch ein Referent sein, wenn ihm die Personalangelegenheiten für die entsprechende Laufbahn übertragen wurden? Ich tendiere zu ersterem.
Danke fürs Mitdenken!