Nächste Woche habe ich Berichts- und Prüfungstermin. Der Insolvenzverwalter hat mittlerweile die selbständige Tätigkeit des Schudlners freigegeben. Mich hat gerade ein Gläubiger angerufen, dass er dort den Antrag stelle wird, dass festgestellt werden soll, dass die Erklärung des Verwalters unwirksam ist.
M. E. geht das doch nicht, da ich diesen Tagesordnungpunkt doch erst veröffentlichen müsste.
Welches wären den stichhaltige Gründe, dass ich als Gericht die Erklärung für unwirksam feststelle?