Kosten Zurückweisung Einziehung Erbschein

  • Mir wurde eine Akte zur Abrechnung vorgelegt, in welcher der Richter den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins des ASt. zurückgewiesen hat. Ferner wurde der Antrag auf Einziehung eines bereits erteilten gemeinschaftlichen Erbscheines zurückgewiesen.

    Meine Frage ist nun, ob ich hier nun 2 x die Gebühr nach Nr. 12212 abrechnen muss oder nur einmal.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!