Berechnungsfehler bei Betreuervergütung?


  • Die Überlegung die Sache auf's Jahr zu beziehen hat durchaus was, wobei es so oder so unwahrscheinlich ist, dass einzelne Tage wirklich verloren gehen.

    Ich meine , dass es gem. #1 aber einige verlorene Eier :)gab.

  • Tut mir leid, ich komm nicht mit.
    Gesetzlich normiert/bestimmbar ist der Zeitpunkt des Beginns der Betreuung sowie die Möglichkeiten der Geltendmachung (quartalsweise). Mehr brauch ich nicht.

    Wenn ein Vergütungsanspruch ab dem 01.03.2014 existiert, dann gilt der bis 31.05.2014. Das ist ein Quartal.
    (Wenn ein Vergütungsanspruch ab d. 29.02.14 existieren würde, gälte der bis 28.05.2014.)
    Wenn ein Vergütungsanspruch ab dem 28.03.2014 existiert, dann gilt der bis 27.05.2014.
    [und so weiter]

    Total Hupe, ob da ein Schaltjahr ist oder nicht. Rollendes Jahr. Jedes Jahr die selbe Summe, ob ein Tag mehr oder
    weniger ist egal.
    Der Antrag ist m.M. nach fehlerhaft. Den hätte ich so nicht beschieden.
    Muss doch ermittelbar sein, wie die Quartale laufen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Hallo,
    folgendes Problem:
    ...unser Programm nur 321,20 € aus dem Zeitraum errechnet hat. ....


    Weil das Programm zu doof ist um zu erkennen, dass der Zeitraum als komplettes Quartal zu betrachten ist, so oder so.
    Anscheinend hat das Programm hier tageweise gerechnet, was in dem Fall nicht so gut war.

    Hier hat sich aufgrund falscher Anwendung von Recht durch das Programm eine Differrenz ergeben.

    Es ist aber nicht so, dass der Betreuer Betreuungstage verliert durch verschiedene Betreuungszeitraumauslegungen oder gar Sachverhaltsverdrehungen.


    Hat schon durchaus einen Vorteil wenn so ein Programm nicht pauschal von selber mitrechnet, sondern erst auf Anforderung.

  • klar, weil

    29.02.2012 - 28.02.2013 ist ein volles Kalenderjahr mit 4 Betreuungsquartalen und
    1.03.2013 bis 28.02.2014 ist ein volles Kalenderjahr mit 4 Betreuungsquartalen.

    Wo soll ich da eine Kürzung ansetzen?

  • Um hier mal eine Bresche für Eureka zu schlagen: Das Programm berechnet die Betreuervergütung in 99,9% der Fällen richtig. Im Gegensatz zu mancher Betreuer-Software berechnet es auch anteilige Vergütung richtig und rundet nach VBVG. Hier ist der Fall meiner Meinung nach eindeutig, für den Zeitraum 01.03.2014 bis 28.05.2014 kann es natürlich nur 321,20€ geben, weil es sich um kein volles, sondern nur ein anteiligen Quartal handelt. Der richtige Quartalszeitraum wäre hier der 01.03.2014 bis 31.05.2014.

    Ich würde daher der Beschwerde nicht abhelfen.

  • Nach #2, 4 war Betreuungsbeginn, also der Tag, an den der Betreuer wirksam bestellt wurde (in welcher Form auch immer) der 26.08.2013, folglich ist das letzte Quartal vom 27.02.2014 bis 26.05.2014.

    Wäre! der Betreuer am 28.08.2013 wirksam bestellt wurden, dann wäre das letzte Q. v. 01.03.2014 bis 28.05.2014, das sind ! genau 3 Monate, §§ 187, 188 BGB. (01.03.-28.03., 29.03.-28.04., 29.04.-28.05.)

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Ich würde daher der Beschwerde nicht abhelfen.

    Können bei Euch Betreuer eigene Abrechnungszeiträume kreieren (1.03. bis 28.05.)? :gruebel:

    Hmm, du hast recht, ich hab mit dem letzten Satz Quatsch geschrieben :oops: Man müsste dem Beschluss in der Weise abhelfen, dass man für den Zeitraum 01.03.2014 bis 31.05.2014 330,-€ festsetzt. Jetzt dürfte es aber passen :)


  • Man müsste dem Beschluss in der Weise abhelfen, dass man für den Zeitraum 01.03.2014 bis 31.05.2014 330,-€ festsetzt.

    Wichtig wär mir in dem Zusammenhang das Wort "abhelfen".
    Nicht dass EUREKA noch auf die Idee :idee:kommt , richtig gerechnet zu haben.


  • Man müsste dem Beschluss in der Weise abhelfen, dass man für den Zeitraum 01.03.2014 bis 31.05.2014 330,-€ festsetzt.

    Wichtig wär mir in dem Zusammenhang das Wort "abhelfen".
    Nicht dass EUREKA noch auf die Idee :idee:kommt , richtig gerechnet zu haben.

    Hey, es hat doch richtig gerechnet :P was kann EUREKA denn dafür, dass man es mit dem falschen Zeitraum füttert :teufel:

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