Nachtragsverteilung

  • Wenn die jetzige IV sich eine Nachfolgeklausel hat erteilen lassen spricht das mehr für eine Neubestellung speziell für die NTV als ein neues Verfahren.

    Nutzungsentschädigung als vbuH, möglich, vbuH und VB, never.

    Das FA wird, sofern Gläubiger, mit Erstattungen aufrechnen, mit den Ansprüchen, die vor der Erteilung der RSB begründet sind.

    Hatte ich so verstanden, dass das ein IV-Wechsel im selben Verfahren war.


    Kann ich nicht wirklich etwas dazu sagen. Außer dem Beschluss über die Aufhebung und Anordnung der Nachtragsverteilung war im System nichts mehr zu finden.

    Das Insoverfahren hat jedenfalls ein Aktenzeichen aus 2010. Die Titelumschreibung des VB auf die aktuelle Inso-Verwalterin erfolgte erst von einem viertel Jahr.

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