Hallo,
ich habe eine Betreuungsakte von meinem Vorgänger übernommen in der jetzt ein Antrag auf Genehmigung zum Kauf eines Autos vorliegt. Es war wohl immer Herzenswunsch des Betroffenen einen BMW zu besitzen. Der soll wohl jetzt durch die Betreuerin, welche die Schwester des Betroffenen ist, verwirklicht werden.
Kaufpreis soll um die 15.000,- Euro sein, das Vermögen des Betroffenen beträgt um die 400.000,- Euro. Die Vermögensverhältnisse lassen somit einen Kauf zu.
So, ich sehe allerdings nicht wirklich einen Genehmigungstatbestand.
Allerdings hat mein Vorgänger den Betroffenen dazu angehört und aus dem diversen Schriftwechsel mit der Betreuerin hat er immer wieder eine Genehmigung "in Aussicht gestellt".
Liegt hier der Genehmigungstatbestand des § 1812 BGB vor?