Hallo zusammen!
Ich habe folgenden SV:
Arbeitgeber möchte einen Betrag von rund 3.500,00 € hinterlegen. Nach einem Vergleich des Arbeitsgerichts hat er diesen Betrag an seinen ehemaligen Beschäftigten zu zahlen. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich auch zur Zahlung bereit und möchte den geschuldeten Betrag auf ein Konto des Gläubigers (ehemaligen Beschäftigten) überweisen. Der Gläubiger verlangt aber Barzahlung bzw. Überweisung auf ein Konto seiner Lebensbefährten. Dieses möchte der Arbeitgeber aber nicht. Er bringt vor, dass er von einer Kontopfändung beim ehemaligen Beschäftigten und einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis Kenntnis hat. Der Arbeitgeber befürchtet bei einer Barzahlung bzw. Überweisung auf ein Konto der Lebensgefährtin in Kenntnis der Pfändungen von den Gläubigern des ehemlaligen Beschäftigten in Regress genommen zu werden und so evtl. zweimal leisten muss.
Daher möchte der Arbeitgeber den geschuldeten Betrag hinterlegen und gibt als Hinterlegungsgrund Annahmeverzug durch den Gläubiger an (§§ 372, 293 BGB).
Ich sehe die Voraussetzungen als nicht erfüllt an, da der Gläubiger und ehemalige Beschäftigte m. E. Barzahlung bzw. Überweisung auf ein Konto seiner Lebensgefährtin verlangen kann.
Oder gibt es doch eine Möglichkeit - vielleicht auch wegen eines anderen Grundes - für den Arbeitgeber, den Betrag hinterlegen zu dürfen?
Wie seht Ihr das?