Wegfall des § 114: Was ist mit § 301 Abs. 2 ?

  • Wenn ab 01.07.14 die Regelung des § 114 wegfällt, bedeutet das etwa, dass die Abtretungserklärung nach erteilter RSB wieder seitens des Gläubigers genutzt werden kann, § 301 Abs. 2 S. 1 InsO? Das würde ja für viele Schuldner die RSB faktisch verhageln, oder übersehe ich da was?

  • Dazu gibt es in der neuesten NZI 2014, 529 einen schönen Aufsatz von Dr. Ahrens: Lohnabtretungen in der Insolvenz nach der Aufhebung von § § 114 InsO: danach ist das wohl so. Wahrscheinlich wird das dann wieder der BGH im Wege der Rechtsfortbildung aufklären müssen. Aber das gibt sicherlich eine ordentliche Klagewelle (wenn das dann die Abtretungsgläubiger überhaupt wissen).

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Aber das gibt sicherlich eine ordentliche Klagewelle (wenn das dann die Abtretungsgläubiger überhaupt wissen).


    wissen die, sind doch sowieso die üblichen Verdächtigen.

    Das Problem ist aber schon früher angesprochen worden, siehe Heinze, ZInsO 2013, 2401ff

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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