Zinsen + Bearbeitungsgebühr für Insolvenzgeldvorfinazierung?

  • Moin,

    für die Vorfinanzierung des Insolvenzgelds bekommt die Bank eine mit dem vorl. IV vereinbarte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,5% des Vorfinanzierungsbetrages und zusätzlich 6% Zinsen p.a..
    Die Auszahlung der Zinsen an die Bank ist m.E. ok.
    Aber die Bearbeitungsgebühr macht mich stutzig.
    Was meint ihr dazu?
    (der vorl. IV hat eine Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung).


    viele Grüße
    anne

  • Nur dass der Bausparvertrag für eine wesentlich längere Zeit abgeschlossen wird, so dass sich der aus der Bearbeitungsgebühr ableitbare Effekt auf den Effektivzins gemäß PAngVO über einen größeren Zeitraum verteilt. Gemessen an der typischen Laufzeit von 3 Monaten für die Vorfinanzierung scheint mir hier ein Jahreszinsffekt von rund 6% zu entstehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Nur dass der Bausparvertrag für eine wesentlich längere Zeit abgeschlossen wird, so dass sich der aus der Bearbeitungsgebühr ableitbare Effekt auf den Effektivzins gemäß PAngVO über einen größeren Zeitraum verteilt. Gemessen an der typischen Laufzeit von 3 Monaten für die Vorfinanzierung scheint mir hier ein Jahreszinsffekt von rund 6% zu entstehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Zustimmung - mit der Bemerkung, dass nach der Rspr. des BGH (und vorangehend fast aller OLG) die Bearbeitungsgebühr beim Bausparvertrag wegen Besonderheiten des Bausparwesens unter AGB-Gesichtspunkten als zulässig angesehen wird, die herkömmliche Bearbeitungsgebühr jedoch nicht. Diese AGB-Überlegungen passen zwar in vorliegendem Fall nicht 1 : 1, ihnen kann jedoch die Wertung entnommen werden, dass die Ausgangsfrage dieses Threads nicht unter "Bauspar"-Gesichtspunkten beantwortet werden kann. Das wäre der sprichtwörtliche Vergleich von Äpfeln mit Birnen.

  • Mir ging es auch nicht um dem Bausparvertrag per se, sondern darum, dass man für die Bearbeitung der Kaufverträge eine Gebühr verlangt, die wohl nicht gleichzusetzen ist mit der Gebühren für ein Verbraucherdarlehen, XI ZR 405/12.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Mir ging es auch nicht um dem Bausparvertrag per se, sondern darum, dass man für die Bearbeitung der Kaufverträge eine Gebühr verlangt, die wohl nicht gleichzusetzen ist mit der Gebühren für ein Verbraucherdarlehen, XI ZR 405/12.

    Eben das ist die Aussage meines obigen Beitrages.

  • Vielen Dank für die Hinweise u. Gedanken.

    Mein (vorläufiges) Fazit:
    - Ein Entgelt für die Bearbeitung der Insolvenzgeldvorfinazierung kann durch die Bank verlangt werden, wenn neben der Darlehensgewährung weitere Dienstleistungen in diesem Zusammenhang erbracht werden.
    - Die Höhe des Entgelts/Gebühr liegt wohl im Verhandlungsgeschick des vorläufigen Verwalters. (?)

    In meinem Fall erscheinen mir 1,5% des Vorfinanzierungsbetrages eigentlich nicht zu viel.
    In Zahlen ausgedrückt:
    Vorfinanzierungsbetrag ca. 50.200 €
    Bearbeitungsgebühr 752 €
    Zinsen 500 €

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