Hallihallo, ich bin's nochmal!
Ich habe hier einen Fall, in dem am 15.05..2014 im Wege der eA Betreuung angeordnet wurde. Am 04.06.2014 ist der Betroffene bereits verstorben.
Fordert ihr da noch irgendwas an? Ggf. RL?
Liebe Grüße,
die Südfrucht
Hallihallo, ich bin's nochmal!
Ich habe hier einen Fall, in dem am 15.05..2014 im Wege der eA Betreuung angeordnet wurde. Am 04.06.2014 ist der Betroffene bereits verstorben.
Fordert ihr da noch irgendwas an? Ggf. RL?
Liebe Grüße,
die Südfrucht
bei mir wird auf jeden Fall auch die SAB (Schlussabrechnung) angefordert. Ich akzeptiere aber auch, wenn mitgeteilt wird, wenn keine Verfügung über das Vermögen erfolgt ist. Ist aber eher die Ausnahme.
bei mir wird auf jeden Fall auch die SAB (Schlussabrechnung) angefordert. Ich akzeptiere aber auch, wenn mitgeteilt wird, wenn keine Verfügung über das Vermögen erfolgt ist.
Mir ist (leider) auch noch keine gesetzliche Bestimmung bekannt geworden, die die Verpflichtung zur Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und zur Rechnungslegung an eine Mindestlaufzeit für die Dauer der Betreuung knüpft. Wie gesagt: leider.
Auch ich fordere an, begnüge mich aber ggf. mit der Erklärung, daß da nichts war.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!