Hallo !
Muss mal wieder stören. Sitze gerade an folgendem Fall :
Es wurde im Wege einer eA eine Betreuung angeordnet mit Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge,Aufenthaltsbestimmung.Der Aufgabenkreis beeinhaltet nicht die Vermögenssorge.Nach drei Monaten wurde die Betreuung wieder aufgehoben.Das VV liegt mir vor.Vermögen in Höhe von 200.000 EUR ist vorhanden.
Erhebe ich hier überhaupt eine Gebühr ? Blicke bei dem GNotKG nicht durch.