Hallo,
in der KV-Urkunde wurde den Notarsangestellten Vollmacht zur Erklärung der Auflassung erteilt.
Nun wird die Auflassung durch den beurkundeten Notar selbst mit Unterschrift und Siegel in seinem Antragsschreiben auf Eintragung des Eigentumswechsels erklärt. Er selbst hat nur eine allg. Vollzugsvollmacht erhalten mit dem Passus "sowie überhaupt alle Erklärungen abzugeben, die in formeller Hinsicht zum Vollzug dieser Urkunde erforderlich sind."
Seine Vollmacht reicht jawohl nicht aus.
Zwar ist laut Schöner/Stöber RdNr. 3563 eine Unterbevollmächtigung ja möglich - auch wenn keine explizite Erlaubnis zur Unterbevollmächtigung gegeben ist -, sofern kein schutzwürdiges Interesse besteht, dass allein der Hauptvertreter handeln soll. Aber wenn die Parteien sich von den Notarsangestellten vertreten lassen wollen, ist eine Vertretung durch den Notar ja wie ein "Mehr" zu sehen, oder?!
Vielleicht hat mir auch jmd eine Fundstelle, die das Problem bereits gelöst hat und ich es garnicht über eine Untervollmacht lösen muss...
Besten Dank!