Hallo zusammen,
hier wurde ein pfandfreier Betrag nach § 850d ZPO im PfÜB bestimmt.
Der Schuldner beantragt nunmehr den pfandfreien Betrag heraufzusetzen. Als "Besonderheiten" gibt er Ausgaben für die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, Ratenkredit und Beiträge zur Unfallversicherung an.
Der Schuldner ist nicht erwerbstätig und bezieht lediglich eine Unfallrente die gepfändet wird.
Ich meine den Ratenkredit nicht berücksichtigen zu müssen, aber eine entsprechende Ablehnungsgrundlage fehlt mir. Was meint ihr zu den Versicherungen?
Vielen Dank vorab!