Versuchter Betrug ?

  • 1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung mit der Auflage das Geld an die Anwältin zurückzuzahlen.
    Zusätzlich noch 60 Arbeitsstunden.

    Die Angelegenheit mit der BerH wurde wegen Belanglosigkeit eingestellt.

    Etwas milde das Urteil, aber so ist es halt :cool:

  • 1 Jahr 8 Monate findest Du milde? :eek:

    Für das was sie sich geleistet hat, ja.


    "Die Angeklagte hat hierdurch Betrug in 3 Fällen und versuchten Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Untreue in 197 Fällen gem. §§ 263 Abs. 1 Abs. 2, 266 Abs. 1, 267 Abs. 1, 22, 23, 52, 53 StGB begangen."

    Muss mich noch korrigieren. Die Beratungshilfegeschichte wurde doch nicht eingestellt. Das sind die insgesamt 4 Betrugsfälle. Weitere Prüfungen wollte die Kripo wohl nicht durchführen.

    Und das Geld hat ja die Anwältin nie gesehen. Es wurde ein Anderkonto erstellt und alles schön dorthin überwiesen. Und dann immer brav abgeräumt.

  • 1 Jahr 8 Monate findest Du milde? :eek:

    Die Bewährung hat leider oft die Außenwirkung "Ach, ist ja wie Freispruch" und wird deshalb manchmal auch als "milde" angesehen. Das ist hier zwar nicht der Knackpunkt, aber ich wollte es in den Raum werfen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Naja, und noch 60 Arbeitsstunden. Und die Zahlungen sollten besser erfüllt werden. So ganz ohne ist es nicht, hängt ja auch vom Umfang des Betruges und dem Aufwand ab. Also ohne konkrete Angaben kann man das Urteil nicht als zu gering bewerten. :gruebel:

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, sind 50.000 € als Beratungshilfevergütung aus der Staatskasse ausgezahlt worden, ohne das eine Leistung dafür erbracht wurde. Gezahlt wurde auf eine Fake-Treuhandkonto, das von der ReNO eingerichtet wurde. Die Entscheidung, ob und wie das wieder einzuziehen ist, dürfte nicht beim Beratungshilferechtspfleger liegen. Ist die nach dem Vertretungserlass (oder das Äquivalent in deinem Bundesland) zuständige Stelle informiert ?

  • Die Vertretung der Landeskasse hat hier mit Sicherheit ein hohes Interesse daran, über die Fälle informiert zu werden, in denen Zahlungen zu Unrecht geleistet wurden. Schade, dass ich erst jetzt auf den Thread aufmerksam wurde, denn sonst hätte ich aus Sicht der Landeskasse schon eher dazu geraten, die Vertretung mit ins Boot zu holen, trotz laufender strafrechtlicher Ermittlungen. Und wenn der Rechtsbehelf der Landeskasse zunächst auch nur zur Fristwahrung eingereicht wird, würde zumindest eine längere Begründungsschrift im Anschluss erübrigen. Denn § 56 RVG ist zwar unbefristet, dennoch beflügelt das Damoklesschwert der Verwirkungseinrede immer wie ein dunkler Schatten über den Rechtsbehelf. ...

  • Also ich stelle mir hier die Frage: Hat die Angestellte die Anträge selbst unterschrieben? Ich habe große Schwierigkeiten, mir vorzustellen, daß die Anwältin hier nichts bemerkt haben will.

    Danke für die Infos.

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