Verbeamtung auf Lebzeit/ Diabetes

  • Hallo zusammen :)

    folgende Situation, ich bin seit 22 Jahren Diabetikerin. Ich war vor Beginn zur Rechtspflegerlaufbahn beim Amtsarzt, dieser meinte, dass ich es bei der Verbeamtung auf Lebzeit schwer haben werde aufgrund von meinem Diabetes.
    Hat jemand Erfahrungen damit, schon als Anwärter Diabetiker zu sein?
    Ich kenne nämlich nur Leute, die bereits nach Verbeamtung auf Lebzeit Diabetiker geworden sind.
    Wenn ja, was habt ihr getan (z.B. Schwerbehindertenausweis beantragt)?
    War eine Verbeamtung auf Lebzeit möglich?
    Danke schon einmal im Voraus. :)

  • Bei einer dem Dienstherren bekannten Diabetes halte ich eine Verbeamtung auf Lebenszeit für ausgeschlossen. Drei Fälle sind mir bekannt, alle drei mussten ins Angestelltenverhältnis. Auch die Rechtsprechung ist - soweit mir bekannt - da ganz eindeutig.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • In meinem Prüfungsjahrgang war auch eine Diabetikerin. Unsere Verbeamtung auf Lebenszeit steht allerdings noch aus. Ich kann mir jedoch schwer vorstellen, weshalb das Land die teure Ausbildung finanzieren sollte, um sie dann nach den 3 Jahren Probezeit nach Hause zu schicken. Rechtspfleger im Angestelltenverhältnis sind meines Wissens ja auch nicht machbar.
    Eine definitive Aussage kann ich aber leider nicht treffen. Wie gesagt: Wir (Examen 2012), sind erst nächstes Jahr im Herbst mit der Lebenszeit an der Reihe...

  • Grundsätzlich sieht es schlecht aus, davon kannst Du schon mal ausgehen. Aber versuch es über die Anerkennung der Erkrankung als Schwerbehinderung, das erhöht die Chancen. Denn allein wegen einer Behinderung darf niemand benachteiligt werden (vgl. z.B. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG). Allerdings dürfen sich nicht noch weitere Krankheiten bzw. Risiken dazugesellen.

  • Aber auch bei behinderten Bewerbern kommt eine Lebenszeitverbeamtung nur in Betracht, wenn mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit eine dauernde Dienstunfähigkeit ausgeschlossen ist. Angesichts der inzwischen hohen Hürden, bei Diabetes einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, der ja erst ab einem GdB von 50 erteilt wird, wird das ne ganz knappe Kiste.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • . Rechtspfleger im Angestelltenverhältnis sind meines Wissens ja auch nicht machbar.

    Warum nicht ?


    Grundsätzlich scheint sich das aus dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 1 RPflG zu ergeben. Aber über § 2 Abs. 3 RPflG sollte es auch einem Angestellten mit der Befähigung zum Richteramt möglich sein, als Rechtspfleger zu arbeiten. Eine weitere Möglichkeit ergab sich aus § 34 RPflG, dies dürfte aber für Neueinstellungen passé sein. Und für Teilbereiche wäre es gem. § 36b RPflG i. V. m. § 153 Abs. 3 GVG noch heute möglich, Tarifbeschäftigten Rechtspflegeraufgaben zu übertragen.

  • Die Einstellung zur Ausbildung bindet den Dienstherren bei der Beurteilung zur Übernahme auf Probe/ BaL grundsätzl. nicht, vgl. VG Magdeburg, 5 A 256/11, wobei aber die ursprüngl. Festellungen zur Diensttauglichkeit zu beachten sind.

    Die Übernahmechancen hängen entscheidend von der letzten Untersuchung/en ab. Lasse dich nicht von einen neg. Amtsarztzeugnis abschrecken, die Erkrankung als solche rechtfertigt keine Entlassung, vgl. OVG RP, 2 A 11330/11, "Nach ihrer zusammenfassenden Bewertung kommt sie bei der Klägerin aufgrund des Vorliegens günstiger Faktoren (gute Einstellung des Blutzuckers und des Blutdruckes, gute Blutfettwerte und Nikotinabstinenz) zu dem schlüssigen Ergebnis, die Möglichkeit häufiger Folgeerkrankungen oder eine dauerhafte Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Altersgrenze in der Laufbahn des gehobenen Dienstes außerhalb des Polizeivollzugsdienstes könne bei der Klägerin mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden."

    Die solltest du auch haben! und sowenig wie mgl. krank gewesen sein und kein Übergewicht und Feststellung Schwerbehinderung. Das und nen vernünft. RA und FA (Facharzt) und dann wird das schon.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Ich musste feststellen, dass es zumindest in NRW und Niedersachsen extra eine Verwaltungsvorschrift zum Beamtengesetz mit dem Titel "Richtlinien für die Einstellung von Diabetikerinnen und Diabetikern in den öffentlichen Dienst" gibt. In sowas mal für dein Bundesland reinschauen, da stehen ja ganz exakt und detailliert drin, was vorliegen muss und was nicht.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Danke für die zahlreichen Antworten :)
    Ich hab mir erhofft, dass mir jemand eine klare Vorgehensweise (eventuell aus persönlicher Erfahrung) sagen kann, die Erfolg verspricht.
    Ich werde sehen, was letztendlich dabei rauskommt. . .

  • Angesichts der inzwischen hohen Hürden, bei Diabetes einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, der ja erst ab einem GdB von 50 erteilt wird, wird das ne ganz knappe Kiste.

    Da vor ein paar Jahren die Richtlinien zur Beurteilung des GdB bzgl. Diabetes geändert wurden, sind die Chancen aber m.E. für Typ 1 Diabetiker gestiegen, da die Beurteilung jetzt nicht mehr davon abhängt, ob der Diabetiker gut oder schlecht eingestellt ist sondern davon, wie hoch der Aufwand ist. Und da wohl nachezu jeder Typ 1 Diabetiker mehrmals täglich seinen Blutzucker kontrollieren und mehrmals täglich Insulin zuführen muss, ist der Aufwand wohl bei Typ 1 in aller Regel für einen GdB von 50 % ausreichend.
    Allerdings muss man den Aufwand durch entsprechende Tagebuchaufzeichnungen (BZ-Tagebuch über einen längeren Zeitraum) glaubhaft machen können.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • danke :)
    das stimmt, ich bin dafür extra auf eine noch aufwendigere Therapie (Insulinpumpe) umgestiegen und hoffe, dass es nun klappt.
    Die Voraussetzungen, die in allen Merkblättern, etc. stehen, erfülle ich, dennoch gibt es sehr wenige Diabetiker mit GdB 50 und das lässt mich nachdenklich werden...

  • Ich kenne mehrere Typ 1 Diabetiker und die haben inzwischen* alle einen GdB von mindestens 50 %.

    * Zum Teil eben aufgrund der geänderten Gesetzeslage, zum Teil schon vorher gehabt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • ...Die Voraussetzungen, die in allen Merkblättern, etc. stehen, erfülle ich,...

    Hast da nen Link? Bist sicher? Auch Teil B Nr 15.1 AnlVersMedV nF ".. und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung." ?

    Diese sehr schwammige Formul. hat jedes VA (Versorg.amt) anders, ganz weit bis ganz eng ausgelegt. Schau dir mal BSG, B 9 SB 3/12 R an, der Kl. hat auch keine 50 % bekommen.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Angesichts der inzwischen hohen Hürden, bei Diabetes einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, der ja erst ab einem GdB von 50 erteilt wird, wird das ne ganz knappe Kiste.

    Da vor ein paar Jahren die Richtlinien zur Beurteilung des GdB bzgl. Diabetes geändert wurden, sind die Chancen aber m.E. für Typ 1 Diabetiker gestiegen, da die Beurteilung jetzt nicht mehr davon abhängt, ob der Diabetiker gut oder schlecht eingestellt ist sondern davon, wie hoch der Aufwand ist. Und da wohl nachezu jeder Typ 1 Diabetiker mehrmals täglich seinen Blutzucker kontrollieren und mehrmals täglich Insulin zuführen muss, ist der Aufwand wohl bei Typ 1 in aller Regel für einen GdB von 50 % ausreichend.
    Allerdings muss man den Aufwand durch entsprechende Tagebuchaufzeichnungen (BZ-Tagebuch über einen längeren Zeitraum) glaubhaft machen können.

    Aus eigener Erfahrung:
    Der Aufwand für die Blutzuckermessung und das Spritzen von Insulin in Verbindung mit einer moderaten Diät ist bescheiden im Vergleich mit der Situation eines rein diätisch behandelten Typ II-Diabetikers.
    Ich muss beim Einkaufen bei allen Lebensmitteln die Nährwerttabellen und die Zutatenlisten beachten und falls das Lebensmittel für mich überhaupt in Betracht kommt, die BE'en für realistische Portionen berechnen. Viele Fertigprodukte sind für mich ungenießbar, da sie Zucker oder Stärke im Übermaß enthalten. Kuchen oder Salatdressings muss ich selbst herstellen. Kleine Sünden bestraft das Zuckermessgerät sofort. Dann muss ich den Zucker durch Sport absenken und kann nicht zur Spritze greifen. Ganz problematisch sind Besuche. Ich kann ja den Gastgeber nicht mit meiner Diät belasten.
    Mein Vater führt da mit Insulin ein recht lockeres Leben.

  • Ich würde unbedingt erstmal schauen, ob du nicht ohnehin die "Richtlinien für die Einstellung von Diabetikerinnen und Diabetikern in den öffentlichen Dienst" deines Landes erfüllst und eingestellt werden kannst.

    Wenn du versuchst als Schwerbehinderte eingestellt zu werden und damit einen schweren Verlauf deiner Diabetes dokumentierst (sonst gäbe es keinen GdB 50), kann es gut sein, dass du an der auch für Schwerbehinderte geltenden "überwiegenden Wahrscheinlichkeit, dass keine dauernde Dienstunfähigkeit eintritt" scheitern wirst.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • "überwiegenden Wahrscheinlichkeit, dass keine dauernde Dienstunfähigkeit eintritt" .

    Wenn das maßgeblich ist, dann dürften doch Menschen mit bsp Fußprotesen oder Herzschrittmachern kein Problem haben oder?
    :gruebel:
    Mit einem Herzschrittmacher ist man ja wieder "repariert" und funktioniert mit Akkuwechel die nächsten 100 Jahre.
    :gruebel:

  • http://www.diabetes-ratgeber.net/Diabetes/Diabe…ung-106115.html

    wenn ich mir diesen Artikel durchlesen, dann treffen diese Voraussetzungen auf mich zu.
    Ich bin Insulinpumpenträgerin, das heißt, ich trage Tag und Nacht ein Gerät an meinem Körper, was in manchen Situationen echt beeinträchtigend ist und man ständig sieht. :( zum Beispiel sind die Katheter zum Teil nicht voll funktionsfähig, das heißt es wird nicht ausreichend Insulin abgegeben und mein Blutzucker steigt rassant an. Ist das der Fall, ist meine Tagesplanung gelaufen. es braucht Zeit, Geduld und Ruhe den Zucker wieder in den Griff zu bekommen; da wars das dann mit Weggehen, Eisessen und co...
    ich messe meinen Bltuzucker zwischen 8 und 10 Mal am Tag und spritze mindestens 6 Mal, je nach Essen, etc.
    Auch mit Insulin heißt es nicht, dass ich alles Essen kann wie und wann ich will.
    Beispielsweise brauche ich bei Zuckerwerten an die 200 sicher keinen Kuchen essen, damit die Werte noch höher ansteigen..weiterhin sollte auch ein Diabetiker keine Fertigprodukte essen und überwiegend fetthaltige Nahrung.
    Ich habe vom Arzt ein Attest, dass ich Angst vor Unterzuckerungen habe, da ich vor ca. einem Jahr im Unterzucker eine Glasscheibe eingetreten habe und mich so schwer verletzt habe, dass der Notarzt kommen und ich genäht werden musste. Ich habe mir diesbezüglich auch dokumentieren lassen, dass das kein Fehlverhalten von mir war und die Pumpe zeigt an, dass ich kein Insulin gespritzt habe (somit keine verschuldete Unterzuckerung).
    Genau das ist mein Problem, jeder sagt etwas anderes.
    Beantrage ich jetzt den Schwerbindertenausweis und ist es taktisch unklug, dann habe ich Pech...

  • ...
    Beantrage ich jetzt den Schwerbindertenausweis und ist es taktisch unklug, dann habe ich Pech...


    Geh davon aus, dass Du ohne den Ausweis nicht auf Lebenszeit verbeamtet wirst. Was sollst Du verlieren, wenn Du im Schwerbehindertenverfahren erfolglos bleibst?
    Was mich wundert: Warum hat man Dich ins Probebeamtenverhältnis eingestellt, um Dir gleichzeitig zu erklären, dass es mit der Lebenszeitverbeamtung schlecht aussieht? Ich kenne mich mit Diabetes nicht aus, aber ist es möglich, dass man nach 22 Jahren wieder vollkommen gesund wird?

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