Halli hallo ihr Lieben,
ich habe nochmal eine Frage an euch!
Ich habe hier eine vorläufige Unterbringung i. R. d. einstweiligen Anordnung. Verfahrenspfleger wurde bestellt. Verfahrenspfleger meldet Kosten an.
Die e.A. wurde vom Richter aufgehoben, da der Betroffene nach Behandlung vorzeitig aus dem psych. Krankenhaus entlassen wurde.
Sind die Kosten vom Betroffenen zurückfordern? Oder muss man das so sehen wie bei der Betreuung: Wenn keine Kostenentscheidung des Richters vorhanden ist, können auch keine Kosten auferlegt werden im Rahmen der e.A.
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
LG
Maracuja