Hallo,
ich bin gerade verwirrt und schildere mal meinen Fall:
Minderjähriger hat Grundstück vom verstorbenen Großvater geerbt. Dieses ist stark revovierungsbedürftig.
Die Eltern des Kindes nehmen daher ein Bauspardarlehen auf, 50.000,00 EUR.
Vertragspartner sind die Eltern.
Es sind drei Grundschulden im Grundbuch eingetragen, die aber laut Notar nicht belastet und frei sind (Eigentümergrundschulden?) - diese sollen als Sicherheit dienen.
Im nunmehr eingereichten Darlehensvertrag ist aber die Rede von einer Neueintragung einer Grundschuld und das im Rang Nummer 1.
Dann steht da:
Soweit andere Grundschulden dieser Grundschuld vorgehen, so tritt der Eigentümer auflösend bedingt alle Ansprüche ab, die ihm aus dem bestehen dieser Grundschulden gegenüber der Grundschuldgläubiger zustehen (Rückübertragung, Löschung etc.).
Was muss ich denn nun genehmigen?
Die Eintragung einer neuen Grundschuld, die Sicherungsabrede, die Abtretung die o.g. ist bezüglich der bestehenden Eigentümergrundschulden? Ich habe sowas noch nicht gehabt und bin ob der Fülle der Informationen in den Kommentaren auch ehrlich gesagt ein wenig überfordert.
LG