Genehmigung Darlehen/Sicherungsvertrag/Grundschuld/Mdj. Eigentümer

  • Hallo,
    ich bin gerade verwirrt und schildere mal meinen Fall:
    Minderjähriger hat Grundstück vom verstorbenen Großvater geerbt. Dieses ist stark revovierungsbedürftig.
    Die Eltern des Kindes nehmen daher ein Bauspardarlehen auf, 50.000,00 EUR.
    Vertragspartner sind die Eltern.

    Es sind drei Grundschulden im Grundbuch eingetragen, die aber laut Notar nicht belastet und frei sind (Eigentümergrundschulden?) - diese sollen als Sicherheit dienen.

    Im nunmehr eingereichten Darlehensvertrag ist aber die Rede von einer Neueintragung einer Grundschuld und das im Rang Nummer 1.
    Dann steht da:
    Soweit andere Grundschulden dieser Grundschuld vorgehen, so tritt der Eigentümer auflösend bedingt alle Ansprüche ab, die ihm aus dem bestehen dieser Grundschulden gegenüber der Grundschuldgläubiger zustehen (Rückübertragung, Löschung etc.).

    Was muss ich denn nun genehmigen?
    Die Eintragung einer neuen Grundschuld, die Sicherungsabrede, die Abtretung die o.g. ist bezüglich der bestehenden Eigentümergrundschulden? Ich habe sowas noch nicht gehabt und bin ob der Fülle der Informationen in den Kommentaren auch ehrlich gesagt ein wenig überfordert.

    LG

  • Dann wird man wohl zunächst aufklären müssen, wie die Absicherung nun tatsächlich erfogen soll. Ggf. muss dann noch die Sicherungsabrede angepasst/geändert werden.

    Die bedingte Abtretung der Rückgewähransprüche (welche m.E. genehmigungsfrei möglich wäre) würde jedenfalls nur dann Sinn ergeben, wenn die vorrangig eingetragenen Grundschulden noch Forderungen anderer Banken sichern.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ja, irgendwie bin ich auch darüber gestolpert (was denn nun, soll neu eingetragen werden oder sollen die alten, schon bestehenden Grundschulden "aufgefüllt" werden?!), aber in der Sicherungsabrede ist nur die Rede von Neueintragung, dass die schon eingetragenen Grundschulden als Sicherung dienen sollen, hat mir nur der Notar im Anschreiben mitgeteilt.

  • Tja, dann kläre den SV mal auf! So ist's jedenfalls widersprüchlich.

    Ulf

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  • Dann bin ich ja doch nicht so auf dem falschen Dampfer wie ich dachte.
    Bin mir in diesen Dingen unsicher, sehe was, was mich versunsichert und was ich nicht verstehe und dann denke ich wieder "Bestimmt verstehst du es einfach nur nicht und machst dich lächerlich, wenn du nachfragst...."
    Dann werde ich das in dem Fall aber mal tun. Laden muss ich die Beteiligten eh auch noch.

  • Dann bin ich ja doch nicht so auf dem falschen Dampfer wie ich dachte.
    Bin mir in diesen Dingen unsicher, sehe was, was mich versunsichert und was ich nicht verstehe und dann denke ich wieder "Bestimmt verstehst du es einfach nur nicht und machst dich lächerlich, wenn du nachfragst...."
    Dann werde ich das in dem Fall aber mal tun. Laden muss ich die Beteiligten eh auch noch.

    Ich hatte noch nie das Gefühl , dass Du Dich hier lächerlich machst.
    Das könnte doch vor allem nur bei denen zutreffen , die sich vor dem Einstellen der Frage , überhaupt keine eigenen Gedanken gemacht haben.

  • Mir hat einer meiner "Ausbilder" mal gesagt: Wenn sie es beim dritten Lesen noch nicht kapiert haben, dann gehen sie davon aus, dass es unklar ist. Damit bin ich immer gut gefahren und würde diesen Maßstab weiterempfehlen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Zitat

    Mir hat einer meiner "Ausbilder" mal gesagt: Wenn sie es beim dritten Lesen noch nicht kapiert haben, dann gehen sie davon aus, dass es unklar ist. Damit bin ich immer gut gefahren und würde diesen Maßstab weiterempfehlen.


    Das ist eine gute Richtlinie, die ich mir in Zukunft zu Herzen nehmen werde :)
    Im Zweifel - wenn ich dann doch zu doof war, es zu kapieren - ist es halt so, davon wird auch keiner untergehen. Besser, als wenn man dann doch falsch entscheidet, weil man sich nicht "blamieren" wollte.

  • Ich bin es nochmal.
    Ich habe die Eltern und das Kind heute angehört - alles soweit geklärt, die Grundschuld soll neu eingetragen werden.
    Nun habe ich aber ja nur den Darlehensvertrag mit der darin enthaltenen Sicherungsabrede hier, keine notariell beglaubigte Bewilligung für die Eintragung der Grundschuld. Bedeutet das nun, dass ich nur den Sicherungsvertrag mit seinem Inhalt genehmige (also im Prinzip Rechtsgeschäft ohne Beurkundung)?

  • Letztlich ist aber auch die Bewilligung der Grundschuld genehmigungsbedürftig. Ich würde daher versuchen, die Beteiligten dahingehend zu bewegen, dass sie "im Paket" alles vorlegen.

    Ulf

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  • Richtig !
    Das derzeit vorl. schuldrechtl. Geschäft könnte man ggf. zeitlich losgelöst vom dinglichen Vollzugsgeschäft genehmigen.
    Umgekehrt aber kaum vorstellbar.

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