Hallo Ihr Mitstreiter;
ich brauche mal wieder eure Hilfe.
Mir liegt die Ausfertigung eines Erbscheines zugunsten des Landes ... vor, nachdem das Nachlassgericht Fiskuserbrecht festgestellt hat. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat nunmehr Herausgabe der Hinterlegung an sie beantragt. Soweit - so gut.
Der Herausgabeantrag ist jedoch lediglich ein Schreiben dieser Behörde mit Briefkopf, mit Original-Unterschrift des Bearbeiters - jedoch ohne Siegel.
Ich habe immer gelernt, dass Behördenersuchen gesiegelt sein müssen.
Kann und muss ich dies für einen Herausgabeantrag des Fiskusvertreters auch fordern?
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