Form Herausgabeantrag Fiskus

  • Hallo Ihr Mitstreiter;

    ich brauche mal wieder eure Hilfe.

    Mir liegt die Ausfertigung eines Erbscheines zugunsten des Landes ... vor, nachdem das Nachlassgericht Fiskuserbrecht festgestellt hat. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat nunmehr Herausgabe der Hinterlegung an sie beantragt. Soweit - so gut.

    Der Herausgabeantrag ist jedoch lediglich ein Schreiben dieser Behörde mit Briefkopf, mit Original-Unterschrift des Bearbeiters - jedoch ohne Siegel. :eek:
    Ich habe immer gelernt, dass Behördenersuchen gesiegelt sein müssen.

    Kann und muss ich dies für einen Herausgabeantrag des Fiskusvertreters auch fordern? :gruebel:

    www

  • Der Antrag bedarf im Regelfall keiner besonderen Form. Der Fall ist vergleichbar mit einem solchen, bei dem eine natürlich Person als Alleinerbe einen schriftlichen Herausgabeantrag stellt und einen Erbschein vorlegt, der sie als Aleinerben ausweist. Da würe man wohl auch keine weiteren Unterlagen verlangen oder ein behördliches Herausgabeersuchen fordern.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Danke @ Ulf,

    okay das kann ich nachvollziehen, aber bei einem Herausgabeantrag habe ich eine konkrete Person, deren Identität klar festgelegt und prüfbar ist. Bei einer Behörde stellt den Antrag ein Mitarbeiter, der seine Berechtigung, für die Behörde aufzutreten, meines Erachtens mehr als mit einer Unterschrift belegen muss, oder? (vgl. § 29 Abs. 3 GBO entsprechend?)

    www

  • Wie prüfst Du denn, wenn eine GmbH empfangsberechtigt ist? Verlangst Du da Unterschriftsbeglaubigung und Vertretungsnachweis analog §§ 29, 32 GBO? Ich - im Regelfall -nicht.

    Ulf

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