Hinterlegung Zulassungsbescheinigung Teil II

  • Ich habe gleich noch ein weiteres Problem:

    Mir liegen 2 versch. Anträge von einer finanzierenden Bank vor, dass ich die Zulassungsbescheinigung Teil II für Fahrzeuge zur Hinterlegung für die unbekannten Erben annehme. Die Fahrzeuge scheinen noch im Verkehr zu sein, aber Erben weisen sich bei der Bank nicht aus.

    Hat jemand damit Erfahrungen?


    www

  • Hinterlegungsgrund? Gläubigerungewissheit? Annahmeverzug? Bitte mehr Sachverhalt.

    Der Schein selbst dürfte ja als Urkunde hinterlegungsfähig sein.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Hallo ihr zwei,

    da sich die Erben nicht ausweisen wollen, wird Unklarheit über die Erbfolge und damit über die Person des Gläubigers bestehen. Fahrlässigkeit des Schuldners dürfte unter den Umständen ebenfalls nicht vorliegen, so dass ein Hinterlegungsrund gegeben sein wird.

    Gruß
    ruki

  • Ich verstehe dennoch den Sachverhalt nicht ganz.

    Warum hat die Bank den KFZ-Brief in Händen und will ihn nun los werden? Ist denn der Kredit bereits bezahlt?
    Ist die Bank nun Gläubigerin oder nicht (mehr)?

    Das meinte ich mit "mehr Sachverhalt", denn dass die Erben ohne Erbschein sind und/oder sich nicht rühren ist ja die eine Seite, aber die Frage ist auch wer sich wie "rühren" muss....und da verstehe ich eben den SV noch nicht.

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  • Sorry, hatte die Frage ganz aus den Augen verloren, da zunächst niemand geantwortet hat.

    Ich denke das Warum die Bank die Zulassungsbescheinigung hat und welche Gründe (Finanzierung etc.) zwischen ihr und dem Verstorbenen hierfür bestanden, kann für die Hinterlegungsstelle unerheblich sein.

    Fakt ist, dass die Bank die Zulassungsbescheinigung hat und loswerden will und der Empfänger/Erbe unbekannt ist.

    Ich habe inzwischen mit der Zulassungsstelle gesprochen, das Auto ist noch in Betrieb - von wem -keine Ahnung. Solange das Auto noch im Betrieb ist sieht sich die Zulassungsstelle auch nicht in der Lage, die Urkunde zurückzunehmen und zu verwahren.

    Alos habe ich inzwischen die Hinterlegung angenommen und werde nach Quittung der Hinterlegungskasse Mitteilung an das Nachlassgericht machen zur Prüfung der Nachlasssicherung ....

    www

  • Was "sagt" denn das Nachlassgericht?

    Ich denke schon, dass es wichtig ist, den Hintergrund für den Besitz des Scheines zu klären. Nur so läßt sich sagen, ob die Bank den Schein tatsächlich los haben kann/darf oder nicht. Es ist durchaus von Bedeutung, ob die Bank Gläubigerin der Erben oder deren Schuldnerin ist.

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