Hallo ihr Lieben,
wie ich diese roten Akten hasse... :(:daumenrun
Ich habe einen 24-jährigen, der zu einer Jugendstrafe in Höhe von 1 Jahr und 9 Monaten veurteilt wurde, dazu Unterbringung in Entziehungsanstalt. Dort ist er nun auch.
Jetzt ist der Vollzug der Maßregel aufgehoben wurde, weil er nicht therapierbar ist.
Er soll nun in die JVA. Ich weiß auch schon welche zuständíg ist und wollte gerade das vorl. Aufnahmeersuchen machen.
Stehe nun aber vor der Frage: Ladung zum Strafantritt ist ja nicht, weil er ja im Maßregelvollzug sitzt.
Wie mache ich dass denn nun mit der Verschubung, muss ich da ein Ersuchen an den Maßregelvollzug machen und wenn ja, wie sieht der aus?
Habe dazu absolut nix gefunden, weder hier im Programm noch in meinen Kommentaren und weiß nun nicht mehr weiter....
Hat jemand Rat oder vielleicht sogar ein Muster?
LG