126,106 ZPO / Übergang Landeskasse / Rückfestsetzung

  • Die unterliegende Partei meldet die Kosten nicht zur Ausgleichung an.

    Es findet eine Ausgleichung statt und der Übergang auf die Landeskasse wird festgestellt (Sollstellung).

    2 Monate später wird der gegnerische Ausgleichungsantrag gestellt.

    Was mache ich nun mit der Sollstellung?

  • mit der Sollstellung wird erstmal garnichts gemacht, denn dabei handelt es sich ja um eine rechtmäßige Entscheidung (was ich jetzt mal unterstelle).

    Man muss sich jetzt erstmal mit dem neuen Antrag beschäftigen. Dieser ist entweder zurückzuweisen oder zu bescheiden. Im besten Fall ergibt sich für den Gegner ein festsetzungsfähiger Betrag.

  • Womit ich gerade Schwierigkeiten habe: Ich setze die Kosten des Gegners in einem 2. KFB (isoliert) gegen den eigentlich kostenbegünstigten Antragsteller fest. Für den wurden jedoch im 1. KFB nur 10,00 Euro festgesetzt, weil der Rest auf die Landeskasse übergegangen ist. Dass heißt, der Antragsteller hat überhaupt keine Kosten festgesetzt bekommen, mit denen er jetzt die Kosten des Gegners aufrechnen könnte:gruebel:

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