Ich hänge mich mit einem etwas anderen Fall ran, weil es auch die Erben-Ermittlung E. betrifft.
2006 wurde Erbrecht Fiskus festgestellt, nachdem alle von der Nachlasspflegerin gefundenen Erben ausgeschlagen hatten. Nachlasswert: 20.000,00 €. Kurz darauf meldet sich die Erben-Ermittlung E., danach passiert nichts mehr.
Jetzt erhalte ich einen Erbscheinsantrag mit dem Antrag auf Kostengrundentscheidung, dass die Beteiligten die Gerichtskosten und notwendigen Aufwendungen (worunter auch ausdrücklich das an den Erbenermittler E. zu zahlende Honorar fallen soll) gemäß § 80 FamFG entsprechend ihrer Erbquoten zu tragen haben.
Offensichtlich haben nicht alle in Frage kommenden Erben die Honorarvereinbarung unterschrieben. Inzwischen hagelt es auch weitere Ausschlagungserklärungen. Trotzdem - ist das üblich? Ich habe allerdings auch noch nicht geprüft, ob ich eine solche Kostenentscheidung treffen muss.
Hallo,
ich hole mal diesen Beitrag wieder in Erinnerung.....habe nämlich gerade einen identischen Antrag.
Hat schon jemand Erfahrungen mit diesen Anträgen?