Nachtragsfestsetzung, Erhöhung SW

  • Hallo,

    ich habe hier in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum ersten Mal folgenden Fall:

    Im Januar geht ein KFA ein. In diesem rechnet der RA noch nach altem Recht (vor 01.08.13) ab. Der KFB ergeht wie beantragt. Jetzt geht ein neuer KFA ein indem korrekt nach neuem Recht abgerechnet wird. Die Gegenseite teilt mit, dass das KFV rechtskräftig abgeschlossen ist. Über die Gebühren und deren Höhe wurde bereits rechtskräftig entschieden.

    Ich würde mich anschließen, wie seht Ihr das?

  • Ich würde die Differenz nachfestsetzen. Entschieden hast du - in meinen Augen - in erster Linie über einen Gesamtbetrag. Der war durch den falschen Antrag "limitiert". Über den darüber hinausgehenden Betrag hast du aber - mangels entsprechendem Antrag - noch gar nicht entschieden. Insofern steht jedenfalls meiner Meinung nach keine Rechtskraft des KfB entgegen. Damals warst du halt nur an die Höhe des falschen Antrags gebunden und konntest nicht von dir aus darüber hinausgehen und die richtigen Gebühren festsetzen.

    Ich hoffe, es ist verständlich, was ich meine - ist heute nicht so mein Super-Formulier-Tag... :oops:

  • Ich bin kein Fachgerichtsbarkeits-Experte. Jedoch kann es sich doch nur um die Differenzkosten handeln, über die gerade noch nicht entschieden worden ist. Davon bleibt der erste (richtige) KFB unberührt. Nachfestsetzung ist aber jederzeit möglich.

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