Geschäftsgebühr und VKH

  • Hallo liebe Kollegen,

    ich habe schon die Suchfunktion bemüht, finde aber irgendwie nichts was so wirklich passt - vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

    Ich stehe gerade auf dem sprichwörtlichen Schlauch.

    Ich habe einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung bei Verfahrenskostenhilfe gegen die Staatskasse vor mir liegen.
    Die werte Kanzlei möchte folgende Gebühren festgesetzt und von uns ausgezahlt bekommen:

    0.65 fache Geschäftsgebühr
    1,3 fache Verfahrensgebühr
    1,2 fache Terminsgebühr
    dann die Pauschale nach 2007
    die Umsatzsteuer


    Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr ist nicht erfolgt - unten macht der Anwalt die Angabe, dass für eine außergerichtliche Verretung bzgl. desselben Gegenstandes eine Geschäftsgebühr gem. 2300 nicht erhalten wurde.

    Irgendwie bin ich planlos - es kommt mir falsch vor, ihm das ganze so zu geben. Mein Hirn schreit ANRECHNUNG - allerdings gebe ich zu, dass meine Erfahrungen mit der Geschäftsgebühr für vorgerichtliche dinge ziemlich eingerostet ist.
    :oops:

    Edit: Ich hab gerade eine kleine Idee - könnte ich ihm nicht schreiben, das wir mit der vorgerichtlichen im VKH Verfahren nichts zu tun haben, dass dafür dann die Beratungshilfe zu bemühen gewesen wäre?

  • Die Geschäftsgebühr kann als vorgerichtliche Gebühr nicht im Rahmen der PKH/VKH ausgezahlt werden und ist daher ersatzlos abzusetzen.
    Da der A'St. ja weiter mitteilt, keine GG erhalten zu haben erübrigt sich dann auch eine Anrechnung ;)

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