Hallo,
ein Kostenfestsetzungsbeschluss ist bereits erteilt wurden. Die Adresse des Schulders ist veraltet und eine neue konnte (noch) nicht ermittelt werden vom Gläubiger. Nun wird beantragt, den KFB ohne Zustellvermerk zu erteilen und an den Gläubiger zu senden.
Geht das? Wie wird das verfügt bzw. was muss ich beachten?